Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte Des Mitglieds
Je nach Vertragsart ist das Mitglied berechtigt, während der Öffnungszeiten und der Kurszeiten die Räumlichkeiten und die im Training dienenden Materialien des Kleingruppen-Studios zu nutzen. Je nach Vertragsart darf das Mitglied ausschließlich an den Kursen teilnehmen, für welche dieser sich angemeldet hat. Die Rechte des Mitglieds aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
Das Add-On ist einmalig für einen Monat gültig und kann auf Wunsch für einen oder mehrere Monate verlängert werden. Alle Beiträge enthalten 19% MwSt.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden durch Aushänge bekannt gegeben und sind nicht bindend. An Feiertagen bleibt das Kraftwerk Gesundheit und Fitness geschlossen. Die Schließungszeit wird bekannt gegeben. Das Kraftwerk Gesundheit & Fitness behält sich das Recht vor, zwischen einigen Feiertagen z.B. den Weihnachtsfeiertagen das Kraftwerk Gesundheit & Fitness ganz zu schließen. Einzelgespräche und Einzeltraining sowie Kleingruppen-Trainings, die nicht größer als 6 Personen enthalten, müssen mit einem Termin vereinbart werden. Die Kursteilnahme geschieht ausschließlich über die Voranmeldung zu dem jeweiligen Kurs.
Kündigung- Verlängerung - Aussetzung
Die Mitgliedschaft ist ohne Ausnahme 3 Monate vor Ende der aktuellen Vertragslaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen Monat. Nach Vertragsende ist der Vertrag monatlich kündbar und kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Kündigungen durch E-Mails werden nicht anerkannt, da sie verloren gehen können. Da im Kraftwerk Gesundheit & Fitness, Gesundheits- und Fitnesstraining betrieben werden, sind ärztliche Atteste für eine Kündigung nicht relevant. Das Ausfallen von Kursen, durch Krankheit, Urlaub oder anderen Verhinderungen der Kursleiter berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung. Bei Ausfall von Kursen dürfen Mitglieder einen alternativen Kurs im Rahmen ihres Vertrages besuchen.
Beitragspausen
Gewährt das Kraftwerk Gesundheit & Fitness aus besonderen Gründen Beitragspausen wegen Schwangerschaft, Wehrpflicht, längerer Krankheit oder längeren Urlaub, verlängert sich der Vertrag bei einer Kündigung um die gewährte Beitragspause. Beitragspausen können nur für ganze Monate gewährt werden. Die Mitgliedsverträge laufen inklusive automatischer Vertragsverlängerung bei Beitragspausen bis zur eventuellen Kündigung weiter.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen wird eine Mahn-Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,-Euro erhoben. Rücklastschriftgebühren der Bank werden zu Lasten des Mitglieds erhoben. Kommt das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so sind sämtliche Beiträge bis zum Ende der aktuellen Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug und das Einklagen von Mitgliedsbeiträgen durch das Kraftwerk Gesundheit & Fitness, entbindet das Mitglied nicht von der schriftlichen Kündigung.
Hausordnung
Die Hausordnung ist bindend und wird durch einen Aushang bekannt gegeben. Bei Verstoß gegen die Hausordnung, ist das Kraftwerk Gesundheit & Fitness berechtigt, bis zu zwei Monaten Trainingssperre oder Hausverbot zu erteilen. Die erteilte Trainingssperre oder das Hausverbot entbinden nicht von den Beitragszahlungen und berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.
Änderungen und Ergänzungen
Bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Teilnichtigkeiten bedeuten nicht
Gesamtnichtigkeit.
Gerichtsstandort
Bei Streitigkeiten ist der Gerichtsstandort Dortmund zuständig